Sonder-Klassen der Land- und Forstwirtschaft: Klasse T |
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden. Mindestalter: Vorbesitz: – Eingeschlossene Klasse: AM, L Ausbildung: Theorie und Praxis Benötigte Unterlagen: |
Sonder-Klassen der Land- und Forstwirtschaft: Klasse L |
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger. Mindestalter: 16 Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: – Ausbildung: Theorie Befristung der Fahrerlaubnis: |