Sonder-Klassen der Land- und Forstwirtschaft: Klasse T

a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter:
16 für bbH bis 40 km/h/
18 für bbH1) über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:

Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Sonder-Klassen der Land- und Forstwirtschaft: Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:

– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt