Motorrad-Klassen: Klasse A (KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE)

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bbH von mehr als 45 km/h.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.Mindestalter:
zu a) 24 bzw.20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21Eingeschlossene Klassen: 
A2, A1, AMAusbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische PrüfungBefristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad-Klassen: Klasse A1 LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.Mindestalter: 16Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad-Klassen: Klasse A2 (KRAFTRÄDER bis 35 kW)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kgMindestalter: 18Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad-Klassen: Klasse AM ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter: 16

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad-Klassen: Klasse Mofa

– einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
– maximal 25 km/h bbH,
– Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild