Motorrad-Klassen: Klasse A (KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE) |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.Mindestalter: zu a) 24 bzw.20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 zu b) 21Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AMAusbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische PrüfungBefristung der Fahrerlaubnis: – Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.Benötigte Unterlagen: – Biometrisches Passbild – Sehtest – Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort – Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Motorrad-Klassen: Klasse A1 LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW |
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.Mindestalter: 16Vorbesitz: – Eingeschlossene Klasse: AM Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Benötigte Unterlagen: |
Motorrad-Klassen: Klasse A2 (KRAFTRÄDER bis 35 kW) |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kgMindestalter: 18Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Benötigte Unterlagen: |
Motorrad-Klassen: Klasse AM ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE |
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Mindestalter: 16 Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: – Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Benötigte Unterlagen: |
Motorrad-Klassen: Klasse Mofa |
– einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, – maximal 25 km/h bbH, – Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor Mindestalter: 15 Vorbesitz: – Eingeschlossene Klassen: – Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Benötigte Unterlagen: |