Bus-Klassen: Klasse D1 |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.Mindestalter: 21* Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: – Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Benötigte Unterlagen: |
Bus-Klassen:Bus-Klassen: Klasse D1E |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 21* Vorbesitz: D1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E Ausbildung: Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Benötigte Unterlagen: |
Bus-Klassen: Klasse D |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Mindestalter: 24, *18, *20, *21, *23) Die Klassen D und DE können erworben werden: *20) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen: *21) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG; *23) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG. Vorbesitz: B Eingeschlossene Klasse: D1 Ausbildung: Theorie und Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Benötigte Unterlagen: |
Bus-Klassen: Klasse DE |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
Mindestalter: 24, *18, *20, *21, *23) Die Klassen D und DE können erworben werden: *20) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen: *21) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG; *23) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG. Vorbesitz: D Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E Ausbildung: Praxis Befristung der Fahrerlaubnis: Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Benötigte Unterlagen: |