Bus-Klassen: Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.Mindestalter: 21*
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder
„Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich,
wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Wer älter als 50 Jahre sind, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Zeugnis
– Ärztliches Zeugnis
– Belastungsgutachten
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Bus-Klassen:Bus-Klassen: Klasse D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21*
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder
„Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich,
wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Wer älter als 50 Jahre sind, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Zeugnis
– Ärztliches Zeugnis
– Belastungsgutachten
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Bus-Klassen: Klasse D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 24, *18, *20, *21, *23)

Die Klassen D und DE können erworben werden:
*18) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen:
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

*20) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen:
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

*21) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;

*23) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich,
wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Wer älter als 50 Jahre sind, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Zeugnis
– Ärztliches Zeugnis
– Belastungsgutachten
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Bus-Klassen: Klasse DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 24, *18, *20, *21, *23)

Die Klassen D und DE können erworben werden:
*18) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen:
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

*20) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen:
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

*21) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;

*23) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich,
wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Wer älter als 50 Jahre sind, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Zeugnis
– Ärztliches Zeugnis
– Belastungsgutachten
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt