LKW-Klassen: Klasse C1 LEICHTERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zGMindestalter: 18Vorbesitz: BEingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,
– ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliches Zeugnis
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

LKW-Klassen: Klasse C1E LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,
– ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliches Zeugnis
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

LKW-Klassen: Klasse C SCHWERE LKW

Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGMindestalter: 21/18*)
18*) für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer /
Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliches Zeugnis
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

LKW-Klassen: Klasse CE SCHWERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG

Mindestalter: 21/18*)
18*) für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer /
Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Befristung der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Augenärztliches Gutachten
– Ärztliches Zeugnis
– Erste-Hilfe-Kurs
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt