AutomatikRegelung B197

ab dem 1. April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte
„Automatikregelung“. Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die
Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu
führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe
durchgeführt werden.