Erklärung zu B196 Schulung

  •  Mindestalter 25 Jahre
  •  Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  •  Fahrerschulung “B196” (bei uns in der Fahrschule)

Was genau darf ich dann eigentlich fahren ?

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.

Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !

Wir Schulen mit Suzuki GSX – S 125 ABS
Suzuki GSX-S 125 ABS

 

 

Vorraussetzungen

Sie benötigen eine Fahrerschulung “B196”
Da es sich um eine reine Schulungsmaßnahme handelt, wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert.

Die Schulung besteht aus mindestens:

  • 4 x klassenspezifische Motorradstunden von 90 min.
  • 5 x praktischen Übungen á 90 Min. ( 10 Fahrstunden á 45 Min.)

Nach erfolgreichem Abschließen der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit welcher Sie nun die Möglichkeit haben, bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen.

Kosten

Grundbetrag 290,00 Euro 
Fahrerschulung a 45 min zu je 50,00 Euro (insgesamt mindestens 10 x 50 = 500,00 Euro) 

Dein Team der Fahrschule Klass